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Allgemeinen Bedingungen für PKW/ LKW

Für alle Anmietungen gelten die Mietbedingungen auf der Rückseite des Mietvertrages als verbindliche Vertragsgrundlage. Außerdem folgende Regelungen: Der Tarif schließt Kraftfahrzeugsteuer, Ölwechsel, Wartungsdienst und internationale Versicherungskarte ein. Im Tarif sind jedoch Benzin, Garage und Versicherung persönlicher Gegenstände im Wagen nicht eingeschlossen.



Reservierungen

Reservierungen werden nach Möglichkeit für jeden Wagentyp entgegengenommen, können jedoch nur für die entsprechende Preisgruppe als verbindlich gelten.
Fahrzeuge für Samstag sollten Sie 10-14 Tage vorher reinkommen und 50,00 € anzahlen. Ohne Anzahlung werden keine Fahrzeuge reserviert.
Für Stornierungen bis 24 Stunden vor Mietbeginn entstehen keine Kosten.

Transporter und LKW sonntags -20%



Führerschein

Der Fahrer muß mindestens 12 Monate den Führerschein besitzen.



Fahrzeugausstattung

Alle Wagen verfügen über ein Qualitätsradio mit Verkehrsfunkdecoder, Warndreieck, Notapotheke.



Firmendienst

Spezielles Abrechnungs- und Reservierungssystem für Firmen.



Versicherungsschutz für PKW/LKW

Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz von mindestens € 1 Mio
Pauschalversicherungssumme. Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung gegen Feuer-, Diebstahl-, Glasbruch- und Wildschaden mit einer Selbstbeteiligung von Euro 2.560,- Für Schäden am Mietwagen ist pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von € 2.560,- bis € 5.113,- je nach Fahrzeuggruppe zu entrichten.



ACHTUNG!

Bei unseren Geländewagen müssen wir darauf hinweisen, das bei groben Geländefahrten die Vollkasko erlischt!



Versicherungsschutz für Anhänger

Für unsere Anhänger besteht eine Haftplichtversicherung von mindestens € 1 Mio Pauschalversicherungssumme.
Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung (TK) gegen Feuer und Diebstahl mit einer Selbstbeteiligung von € 1.500,- bis € 2.500,-. Für Schäden an Anhänger ist pro Schadensfall eine Selbsbeteiligung in Höhe von € 1.500,- bis € 2.500,- je nach Anhändergruppe zu entrichten.



Schäden am Fahrzeug

Für Schäden am Mietwagen haftet der Mieter entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages pro Schadensfall bis zu einer Höhe der Selbstbeteiligung, darüber hinaus für Reifenschäden und Aufbauten (Kasten, Koffer, Plane und Spriegel). Gegen eine Gebühr kann die Selbstbeteiligung für Schäden auf € 700,– bzw. € 350,- (Koffer-Aufbauten € 1.000 bzw. € 500,-) pro Schadensfall reduziert werden. Bei grober Verschmutzung der Fahrzeuge werden die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.



Haftungbeschränkung auf Euro 700,-

Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug auf Euro € 700,- bzw. € 350,- pro Schadensfall reduziert werden:

 

LKW
Gruppe Selbstbeteiligung Tag Woche
A,B 2.600,- € 16.- / 8,- € 77.- / 49,- €
C 3.600,- € 18.- / 9,- € 90,- / 56,- €
D 3.600,- € 22.- / 11,- € 133,- / 70,- €



Anhänger
Gruppe Selbstbeteiligung Tag Woche
A 1.500,- € 3,50 € 18,- €
B 1.500,- € 3,50 € 18,- €
C 2.500,- € 10,- € 50,- €


Für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden (z. B. unsachgemäßes Verstauen, ungenügender Verschluß usw.)
haftet der Mieter ohne Begrenzung, auch bei vereinbarter Haftungsbeschränkung auf Euro 400,-.


PKW
Gruppe Selbstbeteiligung Tag Woche
1-4, 10 2.560,- € 16.- / 8,- € 77,- / 49,- €
5-8 3.835,- € 19,- / 10,- € 90,- / 56,- €
9 5.113,- € 22,- / 11,- € 133,- / 70,- €



Weitere Tarife


Für Vermietungen in Verbindung mit zedierten Schadensansprüchen ohne Vorkasse mit unbestimmter Mietzeit, gilt unsere Unfallersatzpreisliste.



Zahlungsbedingungen/Vorauszahlung

Die Gesamtmiete plus € 150,– Kaution ist bei der Reservierung oder Übernahme des Fahrzeuges im
voraus zu entrichten. PKW’s ab Größe 3 mit Kreditkarten.

Wir akzeptieren Bargeld, Eurocard, American Express und Visa Card.



Kraftstoff

Der Kraftstoff ist im Mietpreis nicht enthalten.

Mindestabnahme für LKW

2 Stunden (Samstag nur 4 Stunden)
Mindestabnahme für Anhänger 4 Stunden



Gesetze


Das Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) und andere gesetzliche Bestimmungen sind vom Mieter einzuhalten. Für unsere Fahrzeuge besteht in der BRD kein Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen.



PKW-/LKW-Verkauf

Unsere Fahrzeuge stehen in der Regel nach 6 Monaten zu Händlerpreisen mit Werksgarantie und Finanzierung zum Verkauf.





Tarifänderungen sind vorbehalten.




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