Allgemeinen Bedingungen für
PKW/ LKW
Für alle Anmietungen gelten die Mietbedingungen
auf der Rückseite des Mietvertrages als verbindliche Vertragsgrundlage.
Außerdem folgende Regelungen: Der Tarif schließt
Kraftfahrzeugsteuer, Ölwechsel, Wartungsdienst und internationale
Versicherungskarte ein. Im Tarif sind jedoch Benzin, Garage
und Versicherung persönlicher Gegenstände im Wagen
nicht eingeschlossen.

Reservierungen
Reservierungen werden nach Möglichkeit für jeden Wagentyp
entgegengenommen, können jedoch nur für die entsprechende
Preisgruppe als verbindlich gelten.
Fahrzeuge für Samstag sollten Sie
10-14 Tage vorher reinkommen und 50,00 € anzahlen. Ohne Anzahlung
werden keine Fahrzeuge reserviert.
Für Stornierungen bis 24 Stunden vor Mietbeginn entstehen
keine Kosten.
Transporter und LKW sonntags -20%

Führerschein
Der Fahrer muß mindestens 12 Monate den Führerschein
besitzen.

Fahrzeugausstattung
Alle Wagen verfügen über ein Qualitätsradio mit
Verkehrsfunkdecoder, Warndreieck, Notapotheke.

Firmendienst
Spezielles Abrechnungs- und Reservierungssystem für Firmen.

Versicherungsschutz
für PKW/LKW
Für Ihren Mietwagen besteht ein Haftpflichtversicherungsschutz
von mindestens € 1 Mio
Pauschalversicherungssumme. Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung
gegen Feuer-, Diebstahl-, Glasbruch- und Wildschaden mit einer
Selbstbeteiligung von Euro 2.560,- Für Schäden am
Mietwagen ist pro Schadensfall eine Selbstbeteiligung in Höhe
von € 2.560,- bis € 5.113,- je nach Fahrzeuggruppe
zu entrichten.

ACHTUNG!
Bei unseren Geländewagen müssen wir darauf hinweisen,
das bei groben Geländefahrten die Vollkasko erlischt!

Versicherungsschutz
für Anhänger
Für unsere Anhänger besteht eine Haftplichtversicherung
von mindestens € 1 Mio Pauschalversicherungssumme.
Außerdem besteht eine Teilkaskoversicherung (TK) gegen
Feuer und Diebstahl mit einer Selbstbeteiligung von € 1.500,-
bis € 2.500,-. Für Schäden an Anhänger ist
pro Schadensfall eine Selbsbeteiligung in Höhe von €
1.500,- bis € 2.500,- je nach Anhändergruppe zu entrichten.

Schäden
am Fahrzeug
Für Schäden am Mietwagen haftet der Mieter entsprechend
den Bedingungen des Mietvertrages pro Schadensfall bis zu einer
Höhe der Selbstbeteiligung, darüber hinaus für
Reifenschäden und Aufbauten (Kasten, Koffer, Plane und
Spriegel). Gegen eine Gebühr kann die Selbstbeteiligung
für Schäden auf € 700,– bzw. € 350,- (Koffer-Aufbauten € 1.000 bzw. € 500,-) pro Schadensfall
reduziert werden. Bei grober Verschmutzung der Fahrzeuge werden
die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Haftungbeschränkung
auf Euro 700,-
Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die Selbstbeteiligung
für Schäden am Fahrzeug auf Euro € 700,- bzw. € 350,- pro Schadensfall
reduziert werden:
| LKW |
| Gruppe |
Selbstbeteiligung |
Tag |
Woche |
| A,B |
2.600,-
€ |
16.- / 8,- € |
77.-
/ 49,- € |
| C |
3.600,-
€ |
18.- /
9,- € |
90,- / 56,-
€ |
| D |
3.600,-
€ |
22.- / 11,- € |
133,-
/ 70,- € |
| Anhänger |
| Gruppe |
Selbstbeteiligung |
Tag |
Woche |
| A |
1.500,- € |
3,50 € |
18,- € |
| B |
1.500,-
€ |
3,50 € |
18,-
€ |
| C |
2.500,-
€ |
10,- € |
50,- € |
Für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden (z.
B. unsachgemäßes Verstauen, ungenügender Verschluß
usw.)
haftet der Mieter ohne Begrenzung, auch bei vereinbarter Haftungsbeschränkung
auf Euro 400,-.
| PKW |
| Gruppe |
Selbstbeteiligung |
Tag |
Woche |
| 1-4, 10 |
2.560,-
€ |
16.- / 8,-
€ |
77,-
/ 49,- € |
| 5-8 |
3.835,- € |
19,- / 10,-
€ |
90,-
/ 56,- € |
| 9 |
5.113,-
€ |
22,- / 11,-
€ |
133,-
/ 70,- € |

Weitere Tarife
Für Vermietungen in Verbindung mit zedierten Schadensansprüchen
ohne Vorkasse mit unbestimmter Mietzeit, gilt unsere Unfallersatzpreisliste.

Zahlungsbedingungen/Vorauszahlung
Die Gesamtmiete plus € 150,– Kaution ist bei der
Reservierung oder Übernahme des Fahrzeuges im
voraus zu entrichten. PKW’s ab Größe 3 mit Kreditkarten.
Wir akzeptieren Bargeld, Eurocard, American Express und
Visa Card.

Kraftstoff
Der Kraftstoff ist im Mietpreis nicht enthalten.
| Mindestabnahme
für LKW
|
2 Stunden (Samstag nur 4 Stunden) |
| Mindestabnahme für Anhänger |
4 Stunden |

Gesetze
Das Güterkraftverkehrsgesetz (GÜKG) und andere gesetzliche
Bestimmungen sind vom Mieter einzuhalten. Für unsere Fahrzeuge
besteht in der BRD kein Verkehrsverbot an Sonn- und Feiertagen.

PKW-/LKW-Verkauf
Unsere Fahrzeuge stehen in der Regel nach 6 Monaten zu Händlerpreisen
mit Werksgarantie und Finanzierung zum Verkauf.

Tarifänderungen sind vorbehalten.
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